Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Wohnraumerwerb bis 06/2026

20.01.2025, 13:19
Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat eine temporäre Befreiung der Gebühren für die Eintragung von Eigentums- und Pfandrechten im Grundbuch beschlossen.

Die Befreiung gilt unter folgenden Bedingungen:

Zeitraum: Kaufverträge müssen nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden, und Anträge auf Eintragung müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 eingereicht werden.
Hauptwohnsitz: Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz. Dies ist durch eine Hauptwohnsitzmeldung und Aufgabe vorheriger Wohnrechte nachzuweisen.
Baufrist: Bei Neubauten muss das Eigenheim innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellung, spätestens jedoch 5 Jahre nach Eintragung bezogen werden.
Kreditverwendung: Der gesicherte Kredit muss für den Kauf, die Sanierung oder den Bau der Immobilie verwendet werden (nachzuweisen durch eine Bankbestätigung).
Bemessungsgrenze: Die Befreiung gilt bis zu einem Immobilienwert von 500.000 Euro. Bei Immobilienwerten über 2 Millionen Euro („Luxusimmobilien“) entfällt die Befreiung.
Rückforderung: Wird die Immobilie vor Ablauf von 5 Jahren verkauft oder nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt, wird die Gebühr nachträglich erhoben.
Diese Regelung ist auf zwei Jahre begrenzt und zielt darauf ab, den Erwerb von Wohnraum zu fördern.

Siehe: https://www.bmj.gv.at/themen/Fokusthemen/Befreiung-von-der-Grundbuch-Eintragungsgebühr-bei-Erwerb-von-Wohnraum.html